Hilft Osteopathie wirklich bei einem Bandscheibenvorfall?

Was ist ein Bandscheibenvorfall?

Bei einem Diskusprolaps (auch Bandscheibenprolaps) verschiebt sich der innere Kern einer Bandscheibe aus seiner Position, meistens nach außen. Eigentlich sollen die Bandscheiben genau zwischen den Wirbeln, quasi als „Stoßdämpfer“ liegen. Sie sie aber verrutscht, kommt es meist zu starken Schmerzen. Die Schmerzen sind dann gar nicht umbedingt an der Stelle des Prolaps (der Austritts), sonder an der Stelle, für die die Nerven dieser Stelle zuständig sind. Also z.B. haben sie Schmerzen im Arm oder Bein aufgrund des Bandscheibenvorfalls.

Ein Bandscheibenvorfall kann verschiedenste Ursachen haben. Risikofaktoren sind

  • Bewegungsmangel
  • Übergewicht
  • schwache Muskulatur
  • Rumpfverletzungen
  • Fehl- und Überbelastungen
  • Erkrankungen des Bandscheibe

Die Behandlung des Bandscheibenvorfalls durch den Osteopathen

Durch eine, für die Osteopathie typische, gründliche Anamnese erfährt der Behandler von Unfällen und Gewohnheiten. Auch die Haltungsüberprüfung gibt schon erste Hinweise auf Fehlhaltungen und -belastungen. Anschließend erfolgt die körperliche Untersuchung, in der Osteopath…
eine funktionelle Diagnostik vornimmt.
Hierbei wird überprüft inwieweit körperliche Befunde tatsächlich für das Vorliegen eines Bandscheibenschaden sprechen oder ob die Beschwerden nicht durch andere Strukturen verursacht werden können. Um eine Aussage mit größtmöglicher Wahrscheinlich zu treffen bedient sich der Osteopath zunächst allgemein anerkannten neurologischen Untersuchungsmethoden.
Darüberhinaus erfolgt eine eingehende segmentale und überregionale Untersuchung in Hinblick darauf , ob neben den strukturellen Veränderungen ggf auch zusätzliche Funktionelle Einschränkungen vorliegen, welche sich erschwerend auswirken können. Dabei wird zwischen „Freiheiten in der Bewegung“, „Bewegungseinschränkungen“ sowie „Bewegungsverlust“ der relevanten Wirbelsäulen-Höhen differenziert.

Schmerz, Spannung, Temperatur, Beweglichkeit der Haut, des Bindegewebes, der Muskulatur und des „Muskelhüllen“ werden hierbei unter anderem erfühlt.
Erhärtet sich der Verdacht auf einen sogenannten „Symptomatischen Bandscheibenvorfall“ und es finden sich Hinweise auf Lähmungen überweist der Osteopath den Patienten zur weiteren Bildgebenden Diagnostik (MRT) und rät in der Regel zur kurzfristigen Vorstellung bei einem FA für Neurochirurgie.

Operation bei einem Bandscheibenvorfall

Die überwältigende Anzahl der Bandscheibenerkrankungen lässt sich jedoch hervorragend konservativ (also ohne Operation) behandeln.
In der osteopathischen Behandlung wird versucht , dass funktionelle Gleichgewicht wieder herzustellen.

Die Verbesserung der:

  • gestörten Beweglichkeit
  • der ausgeprägten Schonhaltung
  • der Schmerzen

Im Kern geht es darum, die ursprüngliche Anpassungsfähigkeit des Bewegungsapparats wiederzuerlangen.
In der Regel kann durch eine osteopathische Behandlung eine Operation vermieden werden.

Ergänzend hier noch ein anschauliches Erklärvideo von Dr. Wimmer

Das dritte Pflegestärkungsgesetz betrifft auch die Osteopathie

Bei der Diskussion um das sogenannte dritte Pflegestärkungsgesetz ist hinter den Kulissen ein Streit zwischen Osteopathie-Verbänden auf der einen Seite und der Ärzteschaft sowie den Physiotherapeuten andererseits entbrannt. In dem Gesetz soll die Osteopatische Behandlung in den Krankengymnastischen Behandlungskatalog aufgenommen werden. Die Osteopathie-Verbände wehren sich naturgemäß dagegen. Deshalb fordern sie in einem gemeinsamen Positionspapier ein Berufsgesetz für Osteopathen.

Dieses Gesetz soll die Ausbildung und die Berufsausübung festschreiben und die Osteopathie als eigenen Heilberuf konstituieren. „Letztlich geht es den Verbänden um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten ohne dass Ärzte oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnt Matthias Psczolla, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM).
Die DGMM hatte bereits im Januar 2016 gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) beschrieben, welchen Stellenwert osteopathische Verfahren haben sollten und wie sie in die Behandlungskette aufgenommen werden könnten. „‘Osteopathische Therapie‘ ist eine Ergänzung und Erweiterung der ‚Manuellen Therapie‘, keinesfalls ein eigenes neues System oder gar ein völlig anderes Heilmitteloder eigenes Berufsfeld, das Ärzte und Physiotherapeuten nicht gemeinsam abdecken könnten“, heißt es darin.

Die manuelle Therapie ist bekanntlich im Heilmittelkatalog verankert. „Ein bewährtes System: Der Arzt stellt befundorientiert die medizinische Diagnose, schließt Kontraindikationen aus und verordnet ‚Manuelle Therapie‘ auf Rezept“, heißt es in der Stellungnahme von BÄK und Fachgesellschaften.
Dieses bewährte Verfahren sei allerdings bei der Erweiterung der manuellen Medizin – eben den osteopathischen Verfahren – so noch nicht möglich. Physiotherapeuten, die sich entsprechend fortbildeten, hätten aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Dies sei paradox und nicht im Sinne der Patienten. Die Ärzteschaft plädiert daher sehr deutlich dafür, die Regelungen der manuellen Therapie auf die Osteopathie auszudehnen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik der Interessensgemeinschaften in den Entwurf eingearbeitet wird.

 

Quelle: „Streit in der Ärzteschafft“, Artikel aus dem Ärztblatt.
Mehr Informationen zum Pflegestärkungsgesetz vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier