Rückenschmerzen

Jeder zehnte junge Mensch leidet an Rückenschmerzen

Eine deutsche Krankenkasse teilte zum Tag der Rückengesundheit am 15. März mit, dass schon in der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen rund 15,9 Prozent der Frauen und rund 11,5 Prozent der Männer an Rückenschmerzen leiden.

Um dem Entgegen zu wirken helfen 90 von 100 Betroffenen schon nach kurzer Zeit regelmäßige sportliche Aktivitäten. Aber auch die psychische Stabilität ist wichtig. Hier können Entspannungstechniken helfen wieder in den Einklang zu kommen.

„Nach Angaben des TÜV Rheinland sind Muskel-Skelett-Erkrankungen der Hauptgrund für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Rückenschmerzen befielen mehr als zwei Drittel der Bundesbürger mindestens einmal im Leben. Die Ursachen reichten von zu wenig Bewegung, falscher Körperhaltung oder Stress bis hin zu ernsthaften Erkrankungen.“ (Zitat Ärzteblatt)

Quelle: Ärzteblatt „Jeder 10. junge Mensch leidet an Rückenschmerzen

Wirksamkeit der Osteopathie – ein Video-Beitrag

Wirksamkeit der Osteopathie:

Wie wirksam ist die osteopathische Therapie?

Ein interessanter Beitrag über Osteopathie auf ARTE: https://tinyurl.com/hvhgqpj

Aus dem Begleittext zum Film:

Erklärtes Ziel der Osteopathie ist es, ganzheitlich zu behandeln. Während die Technik in Frankreich bereits staatlich anerkannt ist, steht dies in Deutschland noch aus. Wie steht es um die Wirksamkeit der Osteopathie? Wie effektiv kann Osteopathie sein? Dr. Gabriele Rotter an der Charité Berlin versucht, dies herauszufinden. „Xenius“ trifft darüber hinaus den Ruderer und Olypiasieger Andreas Kuffner und seinen Therapeuten.

Osteopathische Behandlung durch Ärzte und Physiotherapeuten sicherstellen

Die gemeinsame Pressemitteilung von Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) vom 14.12.2016

Quelle: Bundesärztekammer

Berlin – Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen. Die Anwendung vor allem manualtherapeutischer Techniken gehört aus Gründen der Patientensicherheit in die Hände qualifizierter Ärzte und Physiotherapeuten, um Risiken für die Patienten möglichst auszuschließen. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung liegen die entsprechenden Curricula – Manuelle Medizin sowie Osteopathische Verfahren – im Umfang von knapp 500 Stunden bereits seit etlichen Jahren vor. Auch für Physiotherapeuten sind deshalb dringend Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen.

Die Berufsverbände der Physiotherapeuten, der Orthopäden und die Bundesärztekammer begrüßen deshalb ausdrücklich den ursprünglichen Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums, im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III), hier Änderungsantrag Nr. 33, die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern. Zur Abgabe von Leistungen in der osteopathischen Therapie ist in der Folge dann zusätzlich eine fundierte osteopathische Weiterbildung mit insgesamt mindestens 500 Unterrichtseinheiten erforderlich. Die Verankerung in der Ausbildung ist aber zunächst die rechtliche Grundlage dafür, dass eine Position Osteopathische Therapie überhaupt Eingang in entsprechende qualitätssichernde Weiterbildungsregelungen der Bundesländer und des Gemeinsamen Bundesausschusses finden kann.

Zu diesem Ergebnis kamen die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einem Meinungsaustausch am 23. November 2016. Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer: „Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Ärzteschaft und der Physiotherapeuten befürwortet und mitgetragen, weil sie aus Gründen des Patientenschutzes die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt. Dies hat im Übrigen auch die Gesundheitsministerkonferenz gefordert. Es ist bedauerlich, dass die Initiative des Ministeriums, die erforderliche Klarstellung vorzunehmen, am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Offenbar haben irreführende Verlautbarungen von Osteopathie-Verbänden zu Verunsicherung bei einzelnen Ländern geführt.“

Die Verbände unterstützen das Bundesgesundheitsministerium darin, die notwendige gesetzliche Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten unbedingt noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Die Bundesländer werden aufgefordert, die damit verbundene Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu unterstützen.