Werden die Behandlungskosten für Osteopathie auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen?

Die Frage, ob gesetzliche Krankenkassen (GKV) auch die Behandlungskosten für die osteopatischen Leistungen übernehmen, wird oft gestellt.

Ja, auch Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen unter bestimmten Vorraussetzungen einen Teil der Kosten der ostopathischen Behandlung!

Natürlich ist diese Kostenübernahme an bestimmte Bedingungen geknüpft. In der Regel ist es Voraussetzung, dass ein Privatrezept oder eine formlose Bescheinigung des Arztes vorliegt. Dieser Umstand liegt darin begründet, dass der größte Teil der Osteopathen in Deutschland aus hierfür speziell fortgebildeten Physiotherapeuten besteht und der Gesetzgeber von Ihnen (trotz der umfangreichen Höherqualifizierung) nach wie vor eine ärztliche Verordnung fordert. Weiterhin sollte der Osteopath einem osteopathischen Berufsverband angehören, zumindest jedoch eine qualifizierte Osteopathie – Ausbildung nachweisen können die ihn zum Beitritt eines solchen Verbandes berechtigt.

Bei Dr. Thomas Grindel sind Sie da auf der sicheren Seite. Dr. Grindel ist nicht nur Physiotherapeut und vollaprobierter Arzt, er absolvierte auch zwei Komplettausbildungen in der Osteopathie (an der Akademie für Osteopathie, Damp und an der Deutsch-Amerikanische Akademie für Osteopathie, DAAO) und ist zudem zertifizierter Sportosteopath (OSD Hamburg).

Wie ist der Ablauf in so einem Verfahren?

Der Patient tritt zunächst in Vorleistung und reicht danach die ärztliche Bescheinigung zusammen mit der Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein.
Mehr als 300€E Kostenerstattung übernehmen laut Internetportal „KrankenkassenInfo“ folgende gesetzliche Krankenversicherungen:

  • AOK NORDWEST
  • atlas BKK ahlmann
  • Bertelsmann BKK
  • BKK EUREGIO
  • BKK HMR
  • BKK MEM
  • BKK PFAFF
  • BKK ProVita
  • BKK VBU
  • BKK24
  • Continentale Betriebskrankenkasse
  • IKK gesund plus
  • Salus BKK
  • SECURVITA Krankenkasse
  • SIEMAG BKK
  • TBK
  • VIACTIV Krankenkasse

Liste der Krankenkassen mit den jeweils eigenen Konditionen

Hier können Sie eine Liste mit Konditionen der möglichen Kostenübernahme herunterladen.

Kostenübernahme-von-osteopathischen-Behandlungen

Stand ist Januar 2017. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte sprechen Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsansprüche. Bitte informieren Sie sich vor der ersten osteopathischen Behandlung.