Rückenschmerzen

Jeder zehnte junge Mensch leidet an Rückenschmerzen

Eine deutsche Krankenkasse teilte zum Tag der Rückengesundheit am 15. März mit, dass schon in der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen rund 15,9 Prozent der Frauen und rund 11,5 Prozent der Männer an Rückenschmerzen leiden.

Um dem Entgegen zu wirken helfen 90 von 100 Betroffenen schon nach kurzer Zeit regelmäßige sportliche Aktivitäten. Aber auch die psychische Stabilität ist wichtig. Hier können Entspannungstechniken helfen wieder in den Einklang zu kommen.

„Nach Angaben des TÜV Rheinland sind Muskel-Skelett-Erkrankungen der Hauptgrund für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Rückenschmerzen befielen mehr als zwei Drittel der Bundesbürger mindestens einmal im Leben. Die Ursachen reichten von zu wenig Bewegung, falscher Körperhaltung oder Stress bis hin zu ernsthaften Erkrankungen.“ (Zitat Ärzteblatt)

Quelle: Ärzteblatt „Jeder 10. junge Mensch leidet an Rückenschmerzen

Wirksamkeit der Osteopathie – ein Video-Beitrag

Wirksamkeit der Osteopathie:

Wie wirksam ist die osteopathische Therapie?

Ein interessanter Beitrag über Osteopathie auf ARTE: https://tinyurl.com/hvhgqpj

Aus dem Begleittext zum Film:

Erklärtes Ziel der Osteopathie ist es, ganzheitlich zu behandeln. Während die Technik in Frankreich bereits staatlich anerkannt ist, steht dies in Deutschland noch aus. Wie steht es um die Wirksamkeit der Osteopathie? Wie effektiv kann Osteopathie sein? Dr. Gabriele Rotter an der Charité Berlin versucht, dies herauszufinden. „Xenius“ trifft darüber hinaus den Ruderer und Olypiasieger Andreas Kuffner und seinen Therapeuten.

Osteopathische Behandlung durch Ärzte und Physiotherapeuten sicherstellen

Die gemeinsame Pressemitteilung von Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) vom 14.12.2016

Quelle: Bundesärztekammer

Berlin – Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen. Die Anwendung vor allem manualtherapeutischer Techniken gehört aus Gründen der Patientensicherheit in die Hände qualifizierter Ärzte und Physiotherapeuten, um Risiken für die Patienten möglichst auszuschließen. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung liegen die entsprechenden Curricula – Manuelle Medizin sowie Osteopathische Verfahren – im Umfang von knapp 500 Stunden bereits seit etlichen Jahren vor. Auch für Physiotherapeuten sind deshalb dringend Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen.

Die Berufsverbände der Physiotherapeuten, der Orthopäden und die Bundesärztekammer begrüßen deshalb ausdrücklich den ursprünglichen Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums, im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III), hier Änderungsantrag Nr. 33, die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern. Zur Abgabe von Leistungen in der osteopathischen Therapie ist in der Folge dann zusätzlich eine fundierte osteopathische Weiterbildung mit insgesamt mindestens 500 Unterrichtseinheiten erforderlich. Die Verankerung in der Ausbildung ist aber zunächst die rechtliche Grundlage dafür, dass eine Position Osteopathische Therapie überhaupt Eingang in entsprechende qualitätssichernde Weiterbildungsregelungen der Bundesländer und des Gemeinsamen Bundesausschusses finden kann.

Zu diesem Ergebnis kamen die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einem Meinungsaustausch am 23. November 2016. Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer: „Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Ärzteschaft und der Physiotherapeuten befürwortet und mitgetragen, weil sie aus Gründen des Patientenschutzes die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt. Dies hat im Übrigen auch die Gesundheitsministerkonferenz gefordert. Es ist bedauerlich, dass die Initiative des Ministeriums, die erforderliche Klarstellung vorzunehmen, am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Offenbar haben irreführende Verlautbarungen von Osteopathie-Verbänden zu Verunsicherung bei einzelnen Ländern geführt.“

Die Verbände unterstützen das Bundesgesundheitsministerium darin, die notwendige gesetzliche Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten unbedingt noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Die Bundesländer werden aufgefordert, die damit verbundene Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu unterstützen.

Das dritte Pflegestärkungsgesetz betrifft auch die Osteopathie

Bei der Diskussion um das sogenannte dritte Pflegestärkungsgesetz ist hinter den Kulissen ein Streit zwischen Osteopathie-Verbänden auf der einen Seite und der Ärzteschaft sowie den Physiotherapeuten andererseits entbrannt. In dem Gesetz soll die Osteopatische Behandlung in den Krankengymnastischen Behandlungskatalog aufgenommen werden. Die Osteopathie-Verbände wehren sich naturgemäß dagegen. Deshalb fordern sie in einem gemeinsamen Positionspapier ein Berufsgesetz für Osteopathen.

Dieses Gesetz soll die Ausbildung und die Berufsausübung festschreiben und die Osteopathie als eigenen Heilberuf konstituieren. „Letztlich geht es den Verbänden um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten ohne dass Ärzte oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnt Matthias Psczolla, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM).
Die DGMM hatte bereits im Januar 2016 gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) beschrieben, welchen Stellenwert osteopathische Verfahren haben sollten und wie sie in die Behandlungskette aufgenommen werden könnten. „‘Osteopathische Therapie‘ ist eine Ergänzung und Erweiterung der ‚Manuellen Therapie‘, keinesfalls ein eigenes neues System oder gar ein völlig anderes Heilmitteloder eigenes Berufsfeld, das Ärzte und Physiotherapeuten nicht gemeinsam abdecken könnten“, heißt es darin.

Die manuelle Therapie ist bekanntlich im Heilmittelkatalog verankert. „Ein bewährtes System: Der Arzt stellt befundorientiert die medizinische Diagnose, schließt Kontraindikationen aus und verordnet ‚Manuelle Therapie‘ auf Rezept“, heißt es in der Stellungnahme von BÄK und Fachgesellschaften.
Dieses bewährte Verfahren sei allerdings bei der Erweiterung der manuellen Medizin – eben den osteopathischen Verfahren – so noch nicht möglich. Physiotherapeuten, die sich entsprechend fortbildeten, hätten aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Dies sei paradox und nicht im Sinne der Patienten. Die Ärzteschaft plädiert daher sehr deutlich dafür, die Regelungen der manuellen Therapie auf die Osteopathie auszudehnen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik der Interessensgemeinschaften in den Entwurf eingearbeitet wird.

 

Quelle: „Streit in der Ärzteschafft“, Artikel aus dem Ärztblatt.
Mehr Informationen zum Pflegestärkungsgesetz vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier

Enormes Einsparpotenzial – Osteopathie entlastet Krankenkassen

Osteopathie entlastet Krankenkassen

(Kiel, 20.09.2016) Osteopathie ist eine wichtige Säule des deutschen Gesundheitssystems, hilft gegen zahlreiche Beschwerden und senkt die Kosten von Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln sowie Krankenhausausgaben um rund die Hälfte. Das ergab eine Langzeitauswertung der BKK advita für die Jahre 2012 bis 2014. Als erste gesetzliche Krankenkasse hat sie Ausgaben vor und nach Osteopathiebehandlungen verglichen und legte detaillierte Zahlen vor. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. begrüßt diese Erhebung und sieht darin seine Erwartungen bestätigt. Die BKK advita mit rund 40 000 Versicherten hat Kosten für 780 Patienten verglichen, die sich in der Zeit zwischen 2012 und 2014 osteopathisch behandeln ließen, deren Anträge auf Bezuschussung genehmigt und abgerechnet wurden. Verglichen wurden die Kosten für Heil-, Hilfs-, Arzneimittel und Krankenhaus für diese 780 Versicherten sechs Monate vor und sechs Monate nach den osteopathischen Behandlungen. Nach Angaben der Krankenkasse sanken alle Ausgaben zusammengenommen um 45,06 Prozent, also um fast die Hälfte. Rechnet man die Ausgaben der Kasse für Zuschüsse zu den Behandlungen dagegen, bleiben immer noch 20 Prozent Ersparnis. Besonders bemerkenswert: Bei weiteren 93 Versicherten entstanden im beschriebenen Zeitraum nach der Osteopathie keinerlei Kosten mehr.

 

„Diese Zahlen sind ein Beleg für die großartige Wirkungsweise der Osteopathie. Sie bestätigen die Erfahrungen unserer Mitglieder und Patienten“, freut sich Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA). Zudem widerlegen die Zahlen Kritiker, die gestiegene Ausgaben der Krankenkassen durch Zuschüsse für Osteopathiebehandlungen bemängeln, so die Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. und fordert auch andere Kassen auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu starten, um bald eine breitere Vergleichsbasis zurate ziehen zu können. Zudem belege die Langzeitauswertung, dass die Kürzung von Zuschüssen für osteopathische Behandlungen völlig kontraproduktiv ist. „Die gegenteilige Herangehensweise und eine Erhöhung der Erstattungen wären der richtige Weg“, unterstreicht Prof. Marina Fuhrmann

Quelle: http://www.osteopathie.de/news-vodnews—-1422010500

VOD e.V. Nachrichten, Bundesvertretung der Osteopathen in Deutschland