Das dritte Pflegestärkungsgesetz betrifft auch die Osteopathie

Bei der Diskussion um das sogenannte dritte Pflegestärkungsgesetz ist hinter den Kulissen ein Streit zwischen Osteopathie-Verbänden auf der einen Seite und der Ärzteschaft sowie den Physiotherapeuten andererseits entbrannt. In dem Gesetz soll die Osteopatische Behandlung in den Krankengymnastischen Behandlungskatalog aufgenommen werden. Die Osteopathie-Verbände wehren sich naturgemäß dagegen. Deshalb fordern sie in einem gemeinsamen Positionspapier ein Berufsgesetz für Osteopathen.

Dieses Gesetz soll die Ausbildung und die Berufsausübung festschreiben und die Osteopathie als eigenen Heilberuf konstituieren. „Letztlich geht es den Verbänden um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten ohne dass Ärzte oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnt Matthias Psczolla, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM).
Die DGMM hatte bereits im Januar 2016 gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) beschrieben, welchen Stellenwert osteopathische Verfahren haben sollten und wie sie in die Behandlungskette aufgenommen werden könnten. „‘Osteopathische Therapie‘ ist eine Ergänzung und Erweiterung der ‚Manuellen Therapie‘, keinesfalls ein eigenes neues System oder gar ein völlig anderes Heilmitteloder eigenes Berufsfeld, das Ärzte und Physiotherapeuten nicht gemeinsam abdecken könnten“, heißt es darin.

Die manuelle Therapie ist bekanntlich im Heilmittelkatalog verankert. „Ein bewährtes System: Der Arzt stellt befundorientiert die medizinische Diagnose, schließt Kontraindikationen aus und verordnet ‚Manuelle Therapie‘ auf Rezept“, heißt es in der Stellungnahme von BÄK und Fachgesellschaften.
Dieses bewährte Verfahren sei allerdings bei der Erweiterung der manuellen Medizin – eben den osteopathischen Verfahren – so noch nicht möglich. Physiotherapeuten, die sich entsprechend fortbildeten, hätten aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Dies sei paradox und nicht im Sinne der Patienten. Die Ärzteschaft plädiert daher sehr deutlich dafür, die Regelungen der manuellen Therapie auf die Osteopathie auszudehnen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik der Interessensgemeinschaften in den Entwurf eingearbeitet wird.

 

Quelle: „Streit in der Ärzteschafft“, Artikel aus dem Ärztblatt.
Mehr Informationen zum Pflegestärkungsgesetz vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier