Eine Fortbildungsankündigung für Ärzte

Weiterbildung „Osteopathische Verfahren“

Im August 2018 bietet Herr Dr. Grindel eine spannende neue Zusatz-Weiterbildung mit dem Titel „Osteopathische Verfahren – Zusatz-Weiterbildung für Ärzte“ an. Die Weiterbildung findet an der Akademie- Dampsoft statt. Zusammen mit Christian Haermeyer D.O./A.F.O.D.O. ist Herr Dr. Grindel Dozent der Weiterbildung.

Akademie Dampsoft

Kursseite „Osteopathische Verfahren – Zusatz-Weiterbildung für Ärzte“

Fortbildungsinhalte

Die Fortbildung „Osteopathische Verfahren“ gemäß Fortbildungscurriculum der BÄK, dient dem integrierten Ansatz parietaler, viszeraler und kraniosakraler Komponenten im Kontext einer Regulationsmedizin und befähigt, biomechanischer Erkenntnisse in ärztliches Handeln zu übertragen.

Bundesärztekammer

Gliederung der Fortbildung

Der 160-Stunden-Kurs gliedert sich in:

  • 32 Stunden Theorie
  • 128 Stunden übende Praxis.

Der Kurs ist von der Ärztekammer Schleswig-Holstein anerkannt.

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Buchung

Der Kurs kann direkt über die Akademie Dampsoft gebucht werden und kostet 1250€.

Kursseite „Osteopathische Verfahren – Zusatz-Weiterbildung für Ärzte“

Welche Weiterbildungen hat Dr. Thomas Grindel zuletzt besucht?

Aktuelle Weiterbildungen

In der letzten April Woche 2017 hat Dr. Grindel am FIHH „Das Fortbildungsinstitut“ in Hamburg einen weiteren Ausbildungsteil zum „Diplomate in professional applied Kinesilogy“ belegt.

Folgende Inhalte umfassen diesen Ausbildungsteil

Die Techniken der Kraniosakraltherapie mit AK (Applied Kinesiology) (integriert in die klassischen kraniosakralen Techniken) als Voraussetzung für die Arbeit im allgemeinmedizinisch-orthopädischen Bereich sowie im kranio-mandibulären System werden erlernt. Kraniomandibuläre Dysfunktion und ihre Wechselbeziehungen mit Störungen des Bewegungssystems werden unter differenzialdiagnostischen und -therapeutischen Gesichtspunkten betrachtet. Einen großen Stellenwert hat die Integration der erlernten Techniken in ein strategisches Konzept für die Praxis. AK-Manuele Medizin 3 komplettiert die Techniken bei propriozeptiven Störungen.

Teil A

AK-Manuelle Medizin 2

Einführung in die kraniosakrale Therapie nach Upledger und Bezüge zu den AK-Techniken.

Cranial Faults: Total Compression Syndrome, Frontal Compression, Vertical und Lateral Shift, Temporal bulge, Parietal descent, Uni- versal fault, Internal und External frontal, Suturenfehler

  • Fixationen

AK-Kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD) – Strategie manueller Behandlung mit AK (20 UE)

Die funktionell anatomischen und orthopädischen Grundlagen des kraniomandibulären Systems und seine Auswirkungen auf den Gesamtorganismus; Möglichkeiten der schnellen, interdisziplinären Differentialdiagnose und Behandlungsstrategie

  • Untersuchung des kraniomandibulären Systems, klinische Funktionsprüfung des TMJ
  • AK in der Diagnose der funktionellen Zusammenhänge der Kiefergelenksposition mit der Körperhaltung und vice versa
  • Manuelle Behandlung von Dysfunktionen der Kaumuskulatur, hyoidalen Muskulatur und mimischen Muskulatur
  • Kiefergelenkslage und kraniosakrales System inkl. Gangbild (Walking Gait)
  • Triggerpunktbehandlung

Teil B

Strategiekurs: Neurologische Dysorganisation, IRT, Persistierende Primitive Reflexe

Alle gelernten Techniken werden in den Praxiskontext integriert: Rekapitulation und Erweiterung des Strategieteiles des Kurses AK-CMD

  • Erhebung der relevanten neurologischen Basisdaten des Patienten: Propriozeption, vestibuläre Funktion, okulomotorische Funktion
  • Rekapitulation der praxisrelevanten neurologischen Prinzipien der IRT und Rekapitulation der praktischen Anwendung in Stufen
  • Einführung in das Konzept der Persistierenden Primitiven Reflexe PPR): Challenges: Body into Reflexposition (BID), Eyes into Distortion (EID) für persistierenden Moro-Reflex, ATNR und TLR als postural relevante primitive Reflexe
  • Primitive Reflexe als Kostressoren bei IRT
  • Metabolische Behandlung von Stressfolgen
  • Sämtliche Aspekte werden anhand von Fallbeispielen geübt

AK-Manuelle Medizin 3

Der Kurs vermittelt die Kenntnisse zur komplexen Therapie des kraniosakralen Systems bei Gleichgewichtsstörungen, Koordinationsstörungen sowie Schmerzsyndrome u. Bandscheibenstörungen

  • Störungen im Bereich des Intervertebralforamens zervikal, lumbal (Diskusläsionen, Imbrication [Facettensyndrome])
  • Beckenstörungen Cat 3
  • Lig. iliolumbale
  • Sakrumläsionen (Torsionen, Fixation)
  • Spondylogenes Reflexgeschehen
  • Anteriore BWS-Läsion
  • Hidden cervical disc

Weiterführende Informationen

Mehr über das Kurrikulum für ein Diplom Applied Kinesiology – Manuelle Medizin finden Sie auf der Webseite der Deutsche Ärztegesellschaft für Applied Kinesiology DÄGAK.

Osteopathische Behandlung durch Ärzte und Physiotherapeuten sicherstellen

Die gemeinsame Pressemitteilung von Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) vom 14.12.2016

Quelle: Bundesärztekammer

Berlin – Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen. Die Anwendung vor allem manualtherapeutischer Techniken gehört aus Gründen der Patientensicherheit in die Hände qualifizierter Ärzte und Physiotherapeuten, um Risiken für die Patienten möglichst auszuschließen. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung liegen die entsprechenden Curricula – Manuelle Medizin sowie Osteopathische Verfahren – im Umfang von knapp 500 Stunden bereits seit etlichen Jahren vor. Auch für Physiotherapeuten sind deshalb dringend Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen.

Die Berufsverbände der Physiotherapeuten, der Orthopäden und die Bundesärztekammer begrüßen deshalb ausdrücklich den ursprünglichen Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums, im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III), hier Änderungsantrag Nr. 33, die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern. Zur Abgabe von Leistungen in der osteopathischen Therapie ist in der Folge dann zusätzlich eine fundierte osteopathische Weiterbildung mit insgesamt mindestens 500 Unterrichtseinheiten erforderlich. Die Verankerung in der Ausbildung ist aber zunächst die rechtliche Grundlage dafür, dass eine Position Osteopathische Therapie überhaupt Eingang in entsprechende qualitätssichernde Weiterbildungsregelungen der Bundesländer und des Gemeinsamen Bundesausschusses finden kann.

Zu diesem Ergebnis kamen die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einem Meinungsaustausch am 23. November 2016. Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer: „Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Ärzteschaft und der Physiotherapeuten befürwortet und mitgetragen, weil sie aus Gründen des Patientenschutzes die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt. Dies hat im Übrigen auch die Gesundheitsministerkonferenz gefordert. Es ist bedauerlich, dass die Initiative des Ministeriums, die erforderliche Klarstellung vorzunehmen, am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Offenbar haben irreführende Verlautbarungen von Osteopathie-Verbänden zu Verunsicherung bei einzelnen Ländern geführt.“

Die Verbände unterstützen das Bundesgesundheitsministerium darin, die notwendige gesetzliche Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten unbedingt noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Die Bundesländer werden aufgefordert, die damit verbundene Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu unterstützen.