Das Kreuzband von Profisportlern ist großen Belastungen ausgesetzt

Neues für Profisportler und deren Rehabilitation nach Kreuzbandtrauma durch das Kreuzbandregister

Das Zerreißen (Ruptur) des vorderen Kreuzbands ist ein großes Risiko für Profisportler und Kostenträger im bezahlten Sport. Deshalb führen Universitätsklinikum Regensburg (UKR) und  die gesetzliche Unfallversicherung (VBG) das „Kreuzbandregister im Deutschen Sport“ ein.
In diesem Register werden Kreuzbandverletzungen der Sportarten Fußball, Eishockey, Handball und Basketball systematisch erfasst und analysiert.

Eine weitere Präventionsmaßnahme ist, die Verletzungsschwerpunkte im Sport gemeinsam zu analysieren,

  • Unterschenkelfrakturen
  • Fußfrakturen
  • Schädelhirntraumata, die schwere Komplikationen oder Langzeitfolgen nach sich ziehen

Grundlage dieses nationalen „Kreuzbandregisters im Sport“ ist ein Kreuzbandregister, das Privatdozent Dr. Werner Krutsch, Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Unfallchirurgie des UKR, bereits vor drei Jahren deutschlandweit für den Fußball initiierte. Hieraus sind aufschlussreiche Informationen über Präventionsmöglichkeiten von schweren Verletzungen im Sport entstanden. Von der Bundesliga bis zur untersten Spielklasse wurden hierfür die Kreuzbandverletzungen im Detail untersucht und auf Möglichkeiten der Prävention ausgewertet. Durch die Daten des neuen Kreuzbandregisters kann nun zudem identifiziert werden, wie Sportler nach der Verletzung möglichst sicher zum Wettkampf zurückkommen, ein wesentliches Ziel beider Partner.
Klaus Fischer, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Regensburg: „Durch diese Kooperation können Daten zum Verletzungsgeschehen im deutschen Sport aufbereitet werden, die in dieser Form bisher nicht zur Verfügung standen.“
„Insbesondere ist es möglich, mit einer gemeinsamen Datenbank von Sportverletzungen, aber auch mit gemeinsamen Anstrengungen und Ideen auf brisante Themen bei Sportunfällen zu reagieren“, ergänzt PD Dr. Krutsch.

VBG – die gesetzliche Unfallverscherung
http://www.vbg.de/
UKR Universitätsklinikum Regensburg, Unfallchirurgie
http://www.uniklinikum-regensburg.de/

Pressemitteilung zum Kreuzbandregister: Präventionsvereinbarung

Osteopathische Behandlung durch Ärzte und Physiotherapeuten sicherstellen

Die gemeinsame Pressemitteilung von Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) vom 14.12.2016

Quelle: Bundesärztekammer

Berlin – Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen. Die Anwendung vor allem manualtherapeutischer Techniken gehört aus Gründen der Patientensicherheit in die Hände qualifizierter Ärzte und Physiotherapeuten, um Risiken für die Patienten möglichst auszuschließen. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung liegen die entsprechenden Curricula – Manuelle Medizin sowie Osteopathische Verfahren – im Umfang von knapp 500 Stunden bereits seit etlichen Jahren vor. Auch für Physiotherapeuten sind deshalb dringend Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen.

Die Berufsverbände der Physiotherapeuten, der Orthopäden und die Bundesärztekammer begrüßen deshalb ausdrücklich den ursprünglichen Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums, im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III), hier Änderungsantrag Nr. 33, die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern. Zur Abgabe von Leistungen in der osteopathischen Therapie ist in der Folge dann zusätzlich eine fundierte osteopathische Weiterbildung mit insgesamt mindestens 500 Unterrichtseinheiten erforderlich. Die Verankerung in der Ausbildung ist aber zunächst die rechtliche Grundlage dafür, dass eine Position Osteopathische Therapie überhaupt Eingang in entsprechende qualitätssichernde Weiterbildungsregelungen der Bundesländer und des Gemeinsamen Bundesausschusses finden kann.

Zu diesem Ergebnis kamen die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einem Meinungsaustausch am 23. November 2016. Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer: „Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Ärzteschaft und der Physiotherapeuten befürwortet und mitgetragen, weil sie aus Gründen des Patientenschutzes die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt. Dies hat im Übrigen auch die Gesundheitsministerkonferenz gefordert. Es ist bedauerlich, dass die Initiative des Ministeriums, die erforderliche Klarstellung vorzunehmen, am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Offenbar haben irreführende Verlautbarungen von Osteopathie-Verbänden zu Verunsicherung bei einzelnen Ländern geführt.“

Die Verbände unterstützen das Bundesgesundheitsministerium darin, die notwendige gesetzliche Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten unbedingt noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Die Bundesländer werden aufgefordert, die damit verbundene Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu unterstützen.