Das dritte Pflegestärkungsgesetz betrifft auch die Osteopathie

Bei der Diskussion um das sogenannte dritte Pflegestärkungsgesetz ist hinter den Kulissen ein Streit zwischen Osteopathie-Verbänden auf der einen Seite und der Ärzteschaft sowie den Physiotherapeuten andererseits entbrannt. In dem Gesetz soll die Osteopatische Behandlung in den Krankengymnastischen Behandlungskatalog aufgenommen werden. Die Osteopathie-Verbände wehren sich naturgemäß dagegen. Deshalb fordern sie in einem gemeinsamen Positionspapier ein Berufsgesetz für Osteopathen.

Dieses Gesetz soll die Ausbildung und die Berufsausübung festschreiben und die Osteopathie als eigenen Heilberuf konstituieren. „Letztlich geht es den Verbänden um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten ohne dass Ärzte oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnt Matthias Psczolla, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM).
Die DGMM hatte bereits im Januar 2016 gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) beschrieben, welchen Stellenwert osteopathische Verfahren haben sollten und wie sie in die Behandlungskette aufgenommen werden könnten. „‘Osteopathische Therapie‘ ist eine Ergänzung und Erweiterung der ‚Manuellen Therapie‘, keinesfalls ein eigenes neues System oder gar ein völlig anderes Heilmitteloder eigenes Berufsfeld, das Ärzte und Physiotherapeuten nicht gemeinsam abdecken könnten“, heißt es darin.

Die manuelle Therapie ist bekanntlich im Heilmittelkatalog verankert. „Ein bewährtes System: Der Arzt stellt befundorientiert die medizinische Diagnose, schließt Kontraindikationen aus und verordnet ‚Manuelle Therapie‘ auf Rezept“, heißt es in der Stellungnahme von BÄK und Fachgesellschaften.
Dieses bewährte Verfahren sei allerdings bei der Erweiterung der manuellen Medizin – eben den osteopathischen Verfahren – so noch nicht möglich. Physiotherapeuten, die sich entsprechend fortbildeten, hätten aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Dies sei paradox und nicht im Sinne der Patienten. Die Ärzteschaft plädiert daher sehr deutlich dafür, die Regelungen der manuellen Therapie auf die Osteopathie auszudehnen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik der Interessensgemeinschaften in den Entwurf eingearbeitet wird.

 

Quelle: „Streit in der Ärzteschafft“, Artikel aus dem Ärztblatt.
Mehr Informationen zum Pflegestärkungsgesetz vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier

Enormes Einsparpotenzial – Osteopathie entlastet Krankenkassen

Osteopathie entlastet Krankenkassen

(Kiel, 20.09.2016) Osteopathie ist eine wichtige Säule des deutschen Gesundheitssystems, hilft gegen zahlreiche Beschwerden und senkt die Kosten von Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln sowie Krankenhausausgaben um rund die Hälfte. Das ergab eine Langzeitauswertung der BKK advita für die Jahre 2012 bis 2014. Als erste gesetzliche Krankenkasse hat sie Ausgaben vor und nach Osteopathiebehandlungen verglichen und legte detaillierte Zahlen vor. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. begrüßt diese Erhebung und sieht darin seine Erwartungen bestätigt. Die BKK advita mit rund 40 000 Versicherten hat Kosten für 780 Patienten verglichen, die sich in der Zeit zwischen 2012 und 2014 osteopathisch behandeln ließen, deren Anträge auf Bezuschussung genehmigt und abgerechnet wurden. Verglichen wurden die Kosten für Heil-, Hilfs-, Arzneimittel und Krankenhaus für diese 780 Versicherten sechs Monate vor und sechs Monate nach den osteopathischen Behandlungen. Nach Angaben der Krankenkasse sanken alle Ausgaben zusammengenommen um 45,06 Prozent, also um fast die Hälfte. Rechnet man die Ausgaben der Kasse für Zuschüsse zu den Behandlungen dagegen, bleiben immer noch 20 Prozent Ersparnis. Besonders bemerkenswert: Bei weiteren 93 Versicherten entstanden im beschriebenen Zeitraum nach der Osteopathie keinerlei Kosten mehr.

 

„Diese Zahlen sind ein Beleg für die großartige Wirkungsweise der Osteopathie. Sie bestätigen die Erfahrungen unserer Mitglieder und Patienten“, freut sich Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA). Zudem widerlegen die Zahlen Kritiker, die gestiegene Ausgaben der Krankenkassen durch Zuschüsse für Osteopathiebehandlungen bemängeln, so die Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. und fordert auch andere Kassen auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse zu starten, um bald eine breitere Vergleichsbasis zurate ziehen zu können. Zudem belege die Langzeitauswertung, dass die Kürzung von Zuschüssen für osteopathische Behandlungen völlig kontraproduktiv ist. „Die gegenteilige Herangehensweise und eine Erhöhung der Erstattungen wären der richtige Weg“, unterstreicht Prof. Marina Fuhrmann

Quelle: http://www.osteopathie.de/news-vodnews—-1422010500

VOD e.V. Nachrichten, Bundesvertretung der Osteopathen in Deutschland