Eine Fortbildungsankündigung für Ärzte

Weiterbildung „Osteopathische Verfahren“

Im August 2018 bietet Herr Dr. Grindel eine spannende neue Zusatz-Weiterbildung mit dem Titel „Osteopathische Verfahren – Zusatz-Weiterbildung für Ärzte“ an. Die Weiterbildung findet an der Akademie- Dampsoft statt. Zusammen mit Christian Haermeyer D.O./A.F.O.D.O. ist Herr Dr. Grindel Dozent der Weiterbildung.

Akademie Dampsoft

Kursseite „Osteopathische Verfahren – Zusatz-Weiterbildung für Ärzte“

Fortbildungsinhalte

Die Fortbildung „Osteopathische Verfahren“ gemäß Fortbildungscurriculum der BÄK, dient dem integrierten Ansatz parietaler, viszeraler und kraniosakraler Komponenten im Kontext einer Regulationsmedizin und befähigt, biomechanischer Erkenntnisse in ärztliches Handeln zu übertragen.

Bundesärztekammer

Gliederung der Fortbildung

Der 160-Stunden-Kurs gliedert sich in:

  • 32 Stunden Theorie
  • 128 Stunden übende Praxis.

Der Kurs ist von der Ärztekammer Schleswig-Holstein anerkannt.

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Buchung

Der Kurs kann direkt über die Akademie Dampsoft gebucht werden und kostet 1250€.

Kursseite „Osteopathische Verfahren – Zusatz-Weiterbildung für Ärzte“

Osteopathische Behandlung durch Ärzte und Physiotherapeuten sicherstellen

Die gemeinsame Pressemitteilung von Bundesärztekammer (BÄK), Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) vom 14.12.2016

Quelle: Bundesärztekammer

Berlin – Die Bedeutung osteopathischer Verfahren in der Patientenbehandlung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird auch noch weiter wachsen. Die Anwendung vor allem manualtherapeutischer Techniken gehört aus Gründen der Patientensicherheit in die Hände qualifizierter Ärzte und Physiotherapeuten, um Risiken für die Patienten möglichst auszuschließen. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung liegen die entsprechenden Curricula – Manuelle Medizin sowie Osteopathische Verfahren – im Umfang von knapp 500 Stunden bereits seit etlichen Jahren vor. Auch für Physiotherapeuten sind deshalb dringend Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen.

Die Berufsverbände der Physiotherapeuten, der Orthopäden und die Bundesärztekammer begrüßen deshalb ausdrücklich den ursprünglichen Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums, im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III), hier Änderungsantrag Nr. 33, die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern. Zur Abgabe von Leistungen in der osteopathischen Therapie ist in der Folge dann zusätzlich eine fundierte osteopathische Weiterbildung mit insgesamt mindestens 500 Unterrichtseinheiten erforderlich. Die Verankerung in der Ausbildung ist aber zunächst die rechtliche Grundlage dafür, dass eine Position Osteopathische Therapie überhaupt Eingang in entsprechende qualitätssichernde Weiterbildungsregelungen der Bundesländer und des Gemeinsamen Bundesausschusses finden kann.

Zu diesem Ergebnis kamen die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einem Meinungsaustausch am 23. November 2016. Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer: „Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Ärzteschaft und der Physiotherapeuten befürwortet und mitgetragen, weil sie aus Gründen des Patientenschutzes die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt. Dies hat im Übrigen auch die Gesundheitsministerkonferenz gefordert. Es ist bedauerlich, dass die Initiative des Ministeriums, die erforderliche Klarstellung vorzunehmen, am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Offenbar haben irreführende Verlautbarungen von Osteopathie-Verbänden zu Verunsicherung bei einzelnen Ländern geführt.“

Die Verbände unterstützen das Bundesgesundheitsministerium darin, die notwendige gesetzliche Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten unbedingt noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Die Bundesländer werden aufgefordert, die damit verbundene Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu unterstützen.

Das dritte Pflegestärkungsgesetz betrifft auch die Osteopathie

Bei der Diskussion um das sogenannte dritte Pflegestärkungsgesetz ist hinter den Kulissen ein Streit zwischen Osteopathie-Verbänden auf der einen Seite und der Ärzteschaft sowie den Physiotherapeuten andererseits entbrannt. In dem Gesetz soll die Osteopatische Behandlung in den Krankengymnastischen Behandlungskatalog aufgenommen werden. Die Osteopathie-Verbände wehren sich naturgemäß dagegen. Deshalb fordern sie in einem gemeinsamen Positionspapier ein Berufsgesetz für Osteopathen.

Dieses Gesetz soll die Ausbildung und die Berufsausübung festschreiben und die Osteopathie als eigenen Heilberuf konstituieren. „Letztlich geht es den Verbänden um den Primärzugang, also um die Versorgung von Patienten ohne dass Ärzte oder Physiotherapeuten daran beteiligt sind“, warnt Matthias Psczolla, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM).
Die DGMM hatte bereits im Januar 2016 gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) beschrieben, welchen Stellenwert osteopathische Verfahren haben sollten und wie sie in die Behandlungskette aufgenommen werden könnten. „‘Osteopathische Therapie‘ ist eine Ergänzung und Erweiterung der ‚Manuellen Therapie‘, keinesfalls ein eigenes neues System oder gar ein völlig anderes Heilmitteloder eigenes Berufsfeld, das Ärzte und Physiotherapeuten nicht gemeinsam abdecken könnten“, heißt es darin.

Die manuelle Therapie ist bekanntlich im Heilmittelkatalog verankert. „Ein bewährtes System: Der Arzt stellt befundorientiert die medizinische Diagnose, schließt Kontraindikationen aus und verordnet ‚Manuelle Therapie‘ auf Rezept“, heißt es in der Stellungnahme von BÄK und Fachgesellschaften.
Dieses bewährte Verfahren sei allerdings bei der Erweiterung der manuellen Medizin – eben den osteopathischen Verfahren – so noch nicht möglich. Physiotherapeuten, die sich entsprechend fortbildeten, hätten aus juristischen Gründen im Augenblick nur die Möglichkeit, ihre Zusatzkenntnisse in „Osteopathischer Therapie“ als Heilpraktiker auszuüben. Dies sei paradox und nicht im Sinne der Patienten. Die Ärzteschaft plädiert daher sehr deutlich dafür, die Regelungen der manuellen Therapie auf die Osteopathie auszudehnen.

Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik der Interessensgemeinschaften in den Entwurf eingearbeitet wird.

 

Quelle: „Streit in der Ärzteschafft“, Artikel aus dem Ärztblatt.
Mehr Informationen zum Pflegestärkungsgesetz vom Bundesministerium für Gesundheit finden Sie hier